Was tun im Trauerfall?
Unabhängig davon, ob der Tod Ihres Angehörigen im Krankenhaus, im Hospiz oder im Altenheim eingetreten ist, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernehmen die Überführung und die Erstversorgung der oder des Verstorbenen sowie die Besorgung des Totenscheins.
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, müssen Sie unverzüglich Ihren Hausarzt benachrichtigen. Wenn Sie diesen nicht erreichen, können Sie auch den Notarzt (Notruf 112) verständigen. Nach Feststellung des Todes stellt er die erforderliche Todesbescheinigung aus. Hierfür ist der Personalausweis der/des Verstorbenen erforderlich. Sobald der Arzt die Leichenschau vorgenommen hat, können wir die Überführung der/des Verstorbenen vornehmen. Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt der diensthabende Arzt die Ausstellung der Todesbescheinigung. |
Tritt der Tod in einem Pflegeheim ein, wird Ihnen meistens eine Abholzeit vorgeschrieben. Dies ist erforderlich, um die anderen Bewohner nicht ständig mit dem Tod zu konfrontieren.
Ansonsten können Sie den Zeitpunkt der Überführung auch selbst bestimmen: Hier räumt Ihnen der Gesetzgeber einen Spielraum von maximal 36 Stunden nach Erstellung der Todesbescheinigung ein. Ausgenommen sind Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit, Todesfälle mit ungeklärten Unfallursachen oder Freitod. Veranlasst die Polizei die Überführung, z. B. nach einem Autounfall, haben Sie das Recht, einen Bestatter Ihres Vertrauens zu beauftragen. |